Der moderne Lebensstil schafft Situationen, in denen ein sog. fremdes Element eingreift, d.h. ein internationaler Aspekt in das normale Familienleben eingreifen kann. Dies hat Auswirkungen auf die gesetzliche Regelung der Beziehungen zwischen den beteiligten Subjekten. Wenn wir über internationales Familienrecht sprechen, betrifft das insbesondere die Beziehungen zwischen den Ehepartnern, und zwar in Statusfragen (z.B. Ehe oder Scheidung), als auch Eigentumsverhältnissen (z.B. der Anpassung der Eigentumsverhältnisse vor der Ehe und der Regelung der Eigentumsverhältnisse nach der Scheidung, u.U. Ehegattenunterhalt); weiterhin betrifft das die Regelung der Elternschaft, die Beziehungen zu Kindern und die Stellung der Kinder in diesen Beziehungen im Allgemeinen (Feststellung oder Verweigerung der Vaterschaft oder der Elternschaft), und im Besonderen das Sorgerecht und den Unterhalt des Kindes oder andere Angelegenheiten, die das Kind gemäß der einschlägigen Rechtsordnung betreffen.

Nicht jeder, der eine solche persönliche Beziehung eingeht, ist sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst. Der Grund dafür ist, dass das internationale Element in den Rechtsbeziehungen sowohl die Zuständigkeit der Gerichte (d.h. vor welchem ​​Gericht welchen ​​Staates ein Gerichtsverfahren stattfinden würde), als auch das anwendbare Recht (d.h. nach welcher Rechtsordnung der Fall zu entscheiden ist) beeinflussen kann. In der Praxis ist es nicht selten, dass verschiedene Angelegenheiten (z.B. das Eigentum der Eltern, Betreuungsregelungen und z.B. die Scheidung) von Gerichten in verschiedenen Staaten und nach unterschiedlichen Gesetzen entschieden werden können, selbst für dieselben Parteien, für dieselbe Familie.

Im Gegensatz zu Vertragsverhältnissen ist die Möglichkeit, das anwendbare Recht zu wählen und die Zuständigkeit des Gerichts für mögliche künftige Streitigkeiten zu bestimmen, jedoch begrenzt. Dies kann insbesondere bei Eigentumsverhältnissen zwischen Partnern und Ehepartnern oder bei der Anpassung des Unterhalts zwischen Partnern oder Ehepartnern oder ehemaligen Partnern oder ehemaligen Ehepartnern empfohlen werden, es sollte jedoch in einem bestimmten Fall immer in Betracht gezogen werden, dass dies möglicherweise nicht ausgeschlossen ist.

Im Fall internationalen Beziehungen und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten kann es zu einem Konflikt zwischen dem tschechischen Recht, dem Recht der Europäischen Union und dem Internationalen Recht kommen. Auf der Ebene der Europäischen Union werden die meisten Probleme durch direkt anwendbare Verordnungen und von den Mitliedstaaten umzusetzende Richtlinien geregelt. Im Falle eines Konflikts zwischen dem Recht der Europäischen Union und einem internationalen Vertrag, an den die Tschechische Republik gebunden ist, ist die Bestimmung des anwendbaren Rechts und des zuständigen Gerichts für einen möglichen Streitfall komplizierter: dann muss in jedem Fall in dem Licht der internationalen Verträge und des europäischen Rechts die anwendbare Regelung ausgelegt werden. Es ist daher angebracht, das anwendbare Recht und die Zuständigkeit des Gerichts in einer Vereinbarung zwischen den Parteien des Rechtsverhältnisses vorab festzulegen.

In der folgenden Übersicht wird die europäische und tschechische Regelung des Familienrechts hervorgehoben, jedoch muss jeder Fall einzeln beurteilt werden, weil sachliche Umstände wie der letzte gemeinsame Wohnsitz in einem bestimmten Fall eine entscheidende Rolle spielen können.

Die rechtlichen Aspekte einer Scheidung lassen sich in vier Hauptbereiche einteilen:

  • die Scheidung selbst,
  • elterliche Verantwortung für den Zeitraum vor / nach der Scheidung,
  • Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind und dem geschiedenen / nicht geschiedenen Ehegatten, und
  • Auseinandersetzung des Eigentums.

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